Verstößt AKW-Laufzeitverlängerung gegen EU-Kartellrecht?

11.10.10: Angesichts der in unmittelbaren Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen vereinbarten Laufzeitverlängerung für deutsche AKWs hat die Deutsche Umweltstiftung jetzt den EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia eingeschaltet.

In einem Schreiben an Almunia legt Hans Günter Schumacher, Geschäftsführer der Deutschen Umweltstiftung, dar, dass „das gemeinschaftliche Vorgehen von RWE, E.On, ENBW und Vattenfall in Bezug auf die Unternehmen, die regenerative Energien erzeugen und anbieten zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung führen dürfte.“

Die Deutsche Umweltstiftung fordert daher die Eröffnung eines formellen EU-Kartellverfahrens gegen RWE, E.On, ENBW und Vattenfall wegen gemeinsamen Handelns zu Ungunsten von Mitbewerbern auf dem Strommarkt sowie gegen die Bundesregierung wegen Begünstigung dieser Bestrebungen.

Schließlich sei die Laufzeitverlängerung nicht im Rahmen eines üblichen parlamentarischen Prozesses zustande gekommen sondern ein „Verhandlungsergebnis“ zwischen Regierung und den unmittelbaren Profiteuren. Die durch diese Vereinbarung unmittelbar benachteiligten Unternehmen und Branchen blieben von den Geheimgesprächen ebenso ausgeschlossen wie die Öffentlichkeit.