Klimabewusstes Unternehmen Die Auszeichnung der Deutschen Umweltstiftung für aktiven Klimaschutz

Mehr denn je werden Unternehmen in der Verantwortung gesehen, einen wirksamen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten. Zugleich werden bislang gängige Maßnahmen wie Kompensationszahlungen zunehmend kritisch gesehen. Schnell stehen Vorwürfe des Greenwashings im Raum. Vor diesem Hintergrund ist die Frage: „Wie können sich engagierte Unternehmen abgrenzen und die eigenen Anstrengungen für mehr Klimaschutz glaubhaft sichtbar machen?“

Dies wird ihnen mit der Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“  der Deutschen Umweltstiftung möglich. Sie zeichnet damit Unternehmen aus, die sich der Aufgabe stellen, einen effektiven Beitrag für den Klimaschutz zu leisten (Abb. 1). Dazu arbeiten sie daran, die Treibhausgasemissionen entlang der eigenen Wertschöpfungskette stetig zu senken.

Die Handreichung zur Auszeichnung können Sie hier herunterladen.

Abb. 1: Mustergrafik der Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“

Informationen zur Auszeichnung

Für die Auszeichnung können sich Unternehmen jeder ökonomischen Größe und Rechtsform bewerben. 

Vom Prozess ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Kerngeschäft überwiegend auf dem Einsatz fossiler Rohstoffe basiert sowie Unternehmen, deren Geschäftsmodelle nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Deutschen Umweltstiftung stehen. 

Die Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ setzt sich aus drei Stufen zusammen. Anhand der Unterteilung wird erkennbar, ob ein Unternehmen am Anfang seines individuellen Reduktionspfads steht (Stufe 1, +), bereits fortgeschritten (Stufe 2, ++) oder sehr ambitioniert ist (Stufe 3, +++).  

Bei der Ermittlung entsprechender Einschätzungen kommt firmenspezifischen Klimabilanzen auf Basis gängiger Berechnungsstandards eine vorrangige Bedeutung zu, da sie angeben, wie viele klimaschädliche Emissionen unmittelbar bei der Produktion sowie in vor- oder nachgelagerten Prozessen entstehen. Berücksichtigt wird zudem nicht nur Kohlenstoffdioxid (CO₂), sondern darüber hinaus auch andere Treibhausgase wie bspw. Methan (CH4), Lachgas (N2O) oder Fluorkohlenwasserstoffe (FKW). Um eine einheitliche Bilanzierung zu ermöglichen, werden diese in sogenannte CO₂-Äquivalente ungerechnet. 

Vergabekriterien für Stufe 1 (+):

Falls aktuell keine oder maximal eine Quantifizierung von THG-Emissionen vorliegt, kann die Auszeichnung in der Einstiegsstufe vergeben werden. Dies setzt ein Bekenntnis des betreffenden Unternehmens voraus, auch in Zukunft basierend auf etablierten Standards regelmäßig Klimabilanzen zu erstellen, sodass eine Trendermittlung möglich wird.

Die dementsprechende Vorlage einer Klimabilanz ist beim nächsten Evaluationszeitpunkt für das abgeschlossene Geschäftsjahr zwingend erforderlich. Andernfalls erlischt das Nutzungsrecht der Auszeichnung.

Vergabekriterien für Stufe 2 (++):

Eine Quantifizierung der THG-Emissionen liegt für mind. die vergangenen zwei Geschäftsjahre vor und ein positiver Vermeidungstrend der absoluten THG (Scope 1 und 2) unter Berücksichtigung der Umsatzentwicklung ist erkennbar (siehe Vermeidungsquotient). 

Vergabekriterien für Stufe 3 (+++):

Die Quantifizierung der THG-Emissionen für Scope 1 bis 3 liegt für mindestens zwei aufeinanderfolgende Perioden vor und die daraus ermittelten zwei Vermeidungsquotienten zeigen eine positive Entwicklung. 

Die folgende Abbildung zeigt das Stufensystem der Auszeichnung schematisch:

Bewerbung und Prüfung

Der gesamte Prozess erfolgt online anhand der nachfolgenden Eingabemaske. Interessent*innen an der Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ können das Prüfprozedere mit dem Ausfüllen des Formulars anstoßen. Die abgefragten Daten umfassen neben Kontaktinformationen Angaben zu den Geschäftsfeldern, in denen das Unternehmen tätig ist, sowie Aussagen zu Netto-Jahresumsätzen und entstandenen Treibhausgasemissionen.

Die gemachten Angaben sind anschließend mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. 

Anhand der Eingaben und den bereitgestellten Unterlagen des Antragstellers erfolgt sodann die Ermittlung des bisherigen unternehmensspezifischen THG-Reduktionspfads sowie eine Hintergrundprüfung zum Bewerber durch Expert*innen der Deutschen Umweltstiftung. Je nach Datenlage können weitere Unterlagen angefordert werden bzw. ergänzend persönliche Gespräche anberaumt werden.  

Nach erfolgreichem Abschluss des Bewertungsverfahrens erhält der Bewerber ein digitales Dokument, das ihm das Ergebnis bescheinigt. 

Auszeichnung

Bei positivem Prüfbescheid hat der Bewerber die Grundvoraussetzung geschaffen, um Träger der Auszeichnung zu werden. Mit dem Abschluss eines Lizenzvertrages wird dem Bewerber die Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ verliehen.

Re-Audit

Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt zeitlich befristet auf 12 Monate. Falls ein Unternehmen den Prozess fortsetzen und auch weiterhin die Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ nutzen möchte, bedarf es dazu nach Ablauf eines Jahres eines Re-Audits auf Basis aktualisierter Umsatz- und Emissionswerte. Dieses erfolgt ebenfalls online und dient dem Nachweis, dass sich der Vermeidungskoeffizient und folglich die zugrunde liegende unternehmerische Vermeidungsanstrengung positiv entwickelt haben. 

Falls das zu bewertende Unternehmen bei der Prozessinitialisierung noch keine quantitativen Emissionsdaten vorlegen konnte, erfolgt dieses erstmalig zwingend beim Re-Audit.

Darstellung des Ablaufs

Die nachfolgende Abbildung zeigt schematisch den Ablauf einer Bewertung zur Erlangung der Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“. Diese gliedert sich in vier Phasen:

Ein Bewertungsantrag steht Unternehmen jeder Größe und Rechtsform offen. Die Kosten für den Erwerb und die Verwendung der Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ gestalten sich dabei umsatzabhängig und setzen sich aus einer Prüfungs- sowie einer Lizenzgebühr zusammen.  Die Ausgestaltung beider Gebühren ist gestaffelt. Dies spiegelt die größenabhängigen Kosten für die Bearbeitung des Antragstellers, das Monitoring der Auszeichnung und dessen Weiterentwicklung wider.

Prüfungsgebühr

Die Kosten für eine erstmalige Bewertung sind nachfolgend dargestellt. Sie fallen verbindlich mit dem Antrag auf eine detaillierte Bewertung des Bewerbers an.

Die Prüfungsgebühr späterer Re-Audits beträgt 50 Prozent der erstmaligen Prüfungsgebühr.

Jahresumsatz im vergangenen Geschäftsjahr (Angaben in Euro)

Prüfungsgebühr (Angaben in Euro)

Max. 500.000
Kategorie 1

120

Über 500.000 bis 5.000.000
Kategorie 2

200

Über 5.000.000 bis 12.000.000
Kategorie 3

400

Über 12.000.000 bis 40.000.000
Kategorie 4

800

Über 40.000.000 bis 400.000.000
Kategorie 5

1.600

Über 400.000.000 bis 1.000.000.000
Kategorie 6

3.000

Über 1.000.000.000
Kategorie 7

6.000

Lizenzgebühr

Erfolgreich bewertete Unternehmen können die Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ zeitlich befristet öffentlich in der Unternehmenskommunikation verwenden. Die dafür fällige Lizenzgebühr beträgt:

Jahresumsatz im vergangenen Geschäftsjahr
(Angaben in Euro)

Jährliche Lizenzgebühr für die  Nutzung der Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“
(Angaben in Euro)

Max. 500.000
Kategorie 1

400

Über 500.000 bis 5.000.000
Kategorie 2

1.400

Über 5.000.000 bis 12.000.000
Kategorie 3

2.800

Über 12.000.000 bis 40.000.000
Kategorie 4

5.600

Über 40.000.000 bis 400.000.000
Kategorie 5

11.200

Über 400.000.000 bis 1.000.000.000
Kategorie 6

40.000

Über 1.000.000.000
Kategorie 7

60.000

Abwicklung und Rechnungsstellung erfolgen über die Deutsche Umweltstiftung Service Gmbh. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. 

Die Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ wird durch die gemeinnützige Deutsche Umweltstiftung vergeben. Sie ist ungebunden, politisch und wirtschaftlich unabhängig. Hinter der Deutschen Umweltstiftung stehen über 3.500 Stifter*innen. Damit ist sie nach Zahl der sie tragenden Personen die größte und zugleich älteste deutsche Bürgerstiftung. Getreu ihres Mottos „Hoffnung durch Handeln“ engagiert sie sich seit ihrer Gründung 1982 für Um(welt)denken und entsprechendes Handeln, um die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen, der Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, um zukünftigen Generationen Hoffnung für die Zukunft zu geben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit der Auszeichnung lobt die Deutsche Umweltstiftung Unternehmen, die sich aktiv für die Erreichung der globalen Klimaschutzziele engagieren. Dazu nutzen sie entlang der eigenen Wertschöpfungskette Maßnahmen zur Reduzierung und Vermeidung von Treibhausgasen. 

Die Auszeichnung stellt das handlungsleitende Prinzip der ökonomischen Rentabilität privatwirtschaftlicher Akteure nicht infrage. Es verlangt jedoch, dass Unternehmen effektive Maßnahmen ergreifen, um die entstehenden externen Kosten ihres Handelns in Form des fortschreitenden Klimawandels einzudämmen. 

Prämiert werden daher Unternehmen, die einen kontinuierlichen Pfad beschreiten, um die absoluten Emissionsmengen im eigenen Wertschöpfungsprozess zu senken. Aus diesem Grund finden bei der Zertifizierung Kompensationsmaßnahmen, die zu einer rechnerischen Klimaneutralität von Emissionen führen, keine Berücksichtigung

Mit der Auszeichnung sollen Einsparungsmaßnahmen begünstigt werden, die dauerhaft und langfristig Wirkung entfalten. Daher erfolgt eine Bewertung stets für das gesamte Unternehmen, eine Betrachtung ausschließlich einzelner Produkte ist nicht möglich.

Stufe 1 auf 2: Die Einstiegsstufe 1 der Auszeichnung kann ein Unternehmen erhalten, wenn es sich dazu bekennt, einen Reduktionspfad zu beschreiten. Ein Aufstieg aus dieser ersten in die nächsthöhere zweite Stufe bedingt:

    • Es werden zwei Jahre infolge Klimabilanzen erstellt, die die Bereiche Scope 1 und 2 berücksichtigen. 
    • Ein Vergleich der beiden Geschäftsjahre zeigt eine positive Entwicklung beim Vermeidungskoeffizient (der jüngere ist kleiner als der ältere Wert).

Stufe 2 auf 3: Unternehmen der zweiten Stufe beschreiten bereits kontinuierlich einen Emissionsminderungspfad unter Berücksichtigung von Scope 1 und 2 des GHG-Protokolls bzw. vergleichbarer Standards.

Wenn Sie darüber hinaus Ihre Anstrengungen weiter verstärken wollen, können Sie dies tun, indem Sie Ihre Bilanzierung noch umfassender gestalten und auch Scope-3-Emissionen (sonstige indirekte Emissionen) bei Ihrer Bilanzierung berücksichtigen. Um die Auszeichnung in der besten Stufe zu erhalten, verpflichten Sie sich, fortan Ihren Emissionskoeffizienten unter Berücksichtigung aller drei Scopes zu verbessern.

In diesem Fall kann eine einmalige Sprungstelle im Reduktionspfad entstehen, da mit der Ausweitung der Treibhausgasbilanzierung um Scope 3 die Menge berücksichtigter Emissionen erheblich ansteigt. Der neue Basiswert ergibt sich daher als Summe aller drei Scope-Werte.

Die Einteilung eines Unternehmens in die genannten drei Stufen ist dabei ausschließlich abhängig von den vorgelegten Daten. Ein Bewerber muss mithin nicht zwingend auf Stufe 1 beginnen, sondern kann bereits bei erstmaliger Prüfung höher eingruppiert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und für die vergangenen Jahre kontinuierliche Daten verfügbar sind. 

Mit der Auszeichnung wird das Ziel verfolgt, die kontinuierlichen Bemühungen  und den stetigen Reduktionspfad eines klimabewussten Unternehmens transparent zu machen. Daher erfolgt ihre Vergabe für die Dauer von 12 Monaten.  Anschließend ist eine neuerliche Bewertung auf Basis aktualisierter Emissions- und Umsatzdaten notwendig. Dazu steht ein dreimonatiges Übergangsfenster zur Aktualisierung der Daten zur Verfügung.

Der Vermeidungskoeffizient ist die zentrale Kennziffer zur Ermittlung des individuellen Reduktions- und Vermeidungspfades jedes Unternehmens. 

Zur Ermittlung der Kennzahl werden die in der Klimabilanz ausgewiesenen Emissionen jährlich ins Verhältnis zum erzielten Umsatz des zugehörigen Geschäftsjahres gesetzt. Ein Vergleich dieses Quotienten über mehrere Perioden hinweg zeigt, wie sich die Emissionen pro Umsatz im Zeitverlauf entwickeln. Dies erlaubt die Erstellung eines Reduktions- und Vermeidungspfads für jedes zu bewertende Unternehmen. Der ermittelte Vermeidungskoeffizient der betrachteten Periode muss dabei stets den Wert der Vorperiode unterschreiten.

Ein positiver Trend liegt vor, wenn der Vermeidungskoeffizient des betrachteten Unternehmens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren kleiner wird. Dieses ist sowohl möglich, wenn

    • bei gleichbleibenden Umsätzen die absoluten Emissionen abnehmen, 
    • bei steigenden Umsätzen die absoluten Emissionen in geringem Maße zunehmen oder
    • bei sinkendem Umsatz die Emissionen stärker abnehmen. 

Erläuterung zur Auswahl der Basisgrößen:

Der Umsatz gibt den Wert aller verkauften Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens innerhalb einer Periode an. Er wird daher als Indikator der operativen Geschäftstätigkeit des zu bewertenden Unternehmens herangezogen.

Die ausgewiesenen Emissionen in der Klimabilanz geben an, wie viele Einheiten klimaschädlicher Gase dabei entstanden sind. Der Ausweis erfolgt in Form von CO₂-Äquivalenten, sodass neben Kohlenstoffdioxid auch andere Stoffe wie bspw. Methan oder Lachgas berücksichtigt werden.

Eine einmalige negative Abweichung vom Vermeidungstrend bspw. aufgrund anorganischen Wachstums führt nicht zwingend zum Verlust der Auszeichnung. In diesem Fall erfolgt eine fallweise Einzelbetrachtung im nächsten Re-Audit.  

Die Verwendung der Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ ist erst nach erfolgreichem Abschluss des Prüfprozesses durch Expert*innen der Deutschen Umweltstiftung zulässig. 

Alle gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen und belegt werden. Dies betrifft sowohl Nachweise bezüglich der erzielten Jahresumsätze der prüfungsrelevanten Perioden als auch der im Betrachtungszeitraum angefallenen Treibhausemissionen. Im Sinne der Glaubwürdigkeit empfiehlt sich dazu eine Durchführung der Bilanzierung durch externe Sachverständige, jedoch ist auch eine Eigenbilanzierung auf Basis des GHG-Protokolls möglich.

Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses erfolgt neben einer Begutachtung der eingereichten Unterlagen und Erstellung der maßgeblichen Kennzahlen zudem eine Hintergrundprüfung des Bewerbers. Bei Unklarheiten oder -regelmäßigkeiten werden weitere Unterlagen angefordert und ggf. persönliche Gespräche anberaumt.

Zudem behält sich die Deutsche Umweltstiftung vor, Stichprobenkontrollen vorzunehmen, um die Richtigkeit von Angaben in den eingereichten Klimabilanzen zu prüfen.

Falls bekannt wird, dass Unternehmen unwahre Angaben getätigt bzw. in anderer Weise gegen die Nutzungsbedingungen der Auszeichnung verstoßen haben, verlieren diese umgehend das Nutzungsrecht. Der Verstoß wird außerdem auf der Seite der Deutschen Umweltstiftung öffentlich dokumentiert und ggf. externen Gutachter*innen bzw. verantwortlichen Auditoren mitgeteilt.

Ziel der Auszeichnung ist es, Unternehmen zu loben, die mittels Reduzierungs- und  Vermeidungsanstrengungen stetig die anfallenden Treibhausgasemissionen in Bezug auf die erzielten Umsätze entlang der eigenen Wertschöpfungskette senken. 

Aus diesem Grund finden Maßnahmen, die lediglich zu einer rechnerischen Klimaneutralität des unternehmerischen Handelns führen (bspw. der Erwerb von Verschmutzungsrechten oder Kompensationen in Form von Aufforstungsprojekten) keine Berücksichtigung

Es steht Unternehmen natürlich frei, zusätzlich zu den eigenen Vermeidungsanstrengungen für die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vermeidbaren Emissionen ergänzende Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen.  

Anders als bei vielen anderen Prämierungen am Markt steht bei der Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ nicht die kurzfristige und lediglich temporäre Klimaneutralität im Fokus, sondern die Verfolgung eines langfristigen und kontinuierlichen Prozesses.  

Mit der Deutschen Umweltstiftung wird sie zudem von einer gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Organisation und nicht einem privatwirtschaftlichen Unternehmen oder (Branchen-)Verband vergeben. Vorrangiges Interesse der Deutschen Umweltstiftung bei der Vergabe der Auszeichnung ist auch nicht die Gewinnerzielungsabsicht. Es geht ihr viel mehr darum, Innovationsleistungen von Unternehmen sichtbar zu machen, die sich für einen stetigen und langfristigen Transformationsprozess entschieden haben und substanzielle Anstrengungen zur selbstständigen Minderung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen unternehmen. Aus diesem Grund finden auch Kompensationen bei der Berechnung keine Berücksichtigung. 

Zudem soll die Auszeichnung einen zusätzlichen Anreiz zur Verstetigung geben. Daher erfolgt ihre Vergabe nicht bloß punktuell einmalig zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern kontinuierlich in einem festen Rhythmus von 12 Monaten. 

Jetzt bewerben!

Wenn Sie Interesse an der Auszeichnung „Klimabewusstes Unternehmen“ haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.  

Michael Golze

 030 202384-281

klima-plus@deutscheumweltstiftung.de