Aufbau und Ziele
- Einführung
- Struktur
Einführung
"Hoffnung durch Handeln"
Unter dieses Motto wurde die Arbeit der Deutschen Umweltstiftung seit Gründung am 31. März 1982 gestellt. Sie ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich den Schutz und die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen, der Tier- und Pflanzenwelt vor schädlichen Einflüssen zur Aufgabe gemacht haben.
Prof. Dr. Udo Ernst Simonis:
"Unseren Umgang mit der Natur zu ändern, zu verbessern, uns als Teil der Natur zu verstehen, setzt vieles voraus: Einsicht und Absicht, Gesetze und Verhalten, Anreize und Sanktionen, individuelles und gemeinsames Handeln".
Gemeinsames Handeln trotz ständig zunehmender Umweltzerstörung und der Wunsch, eine langfristig angelegte, ökologisch orientierte Umweltpolitik verwirklichen zu helfen, veranlasste rund sechzig Persönlichkeiten 1981 zu dem Appell an die Öffentlichkeit, eine Umweltstiftung ins Leben zu rufen, die sich - ungebunden, politisch und wirtschaftlich unabhängig - als unmittelbaren und ausschließlichen Zweck die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes zur Aufgabe setzen sollte. Beabsichtigt war die Unterstützung wissenschaftlicher, journalistischer, literarischer, künstlerischer und sonstiger praktischer Tätigkeiten, die Förderung von Erziehung und Bildung, Beratung, Aufklärung und Information sowie die Mitfinanzierung von Analysen und Studien zur Verbesserung der Umweltverhältnisse und des Umweltrechts.
Der Aufruf hatte Erfolg. Am 31. März 1982 trafen sich in Mainz rund 150 von 450 Persönlichkeiten, die auf den Aufruf reagiert hatten, und gründeten die "Deutsche Umweltstiftung". Nach dem Willen der Gründungsmitglieder liegt der Schwerpunkt der Aufgaben der staatsaufsichtlich genehmigten und als gemeinnützig anerkannten Stiftung in der ideellen und materiellen Unterstützung von wissenschaftlichen Arbeiten sowie Tagungen, Projekten und Einzelinitiativen, die zukunftsweisend Ansätze im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes zeigen; denn nur durch Um(welt)denken und entsprechendes Handeln können wir unsere natürliche Umwelt schützen und erhalten. Alle Unterzeichner des Aufrufs haben einen persönlichen finanziellen Beitrag zum Aufbau des Stiftungsvermögens geleistet.
Neben der finanziellen Förderung von Maßnahmen, Projekten und eigenen Initiativen im Umwelt- und Naturschutz vergibt die Deutsche Umweltstiftung in Anerkennung beispielhafter Verdienste und mutigen Einsatzes besondere Auszeichnungen:
- Den Buchpreis "Lesen für die Umwelt" (jährlich),
- Den JournalistInnenpreis (in der Regel jährlich),
- Den Hoffnungspreis (von Fall zu Fall).
Die Initiatoren und Stifter der Deutschen Umweltstiftung - Frauen und Männer aus fast allen gesellschaftlichen Gruppen - waren und sind der Überzeugung, dass die offizielle Umweltpolitik in Deutschland, in Europa und weltweit nach wie vor kaum in der Lage ist, den Schutz von Natur und Umwelt sicherzustellen. Die wirtschaftliche Entwicklung und ihre Globalisierung in den vergangenen Jahren, Armut und Bevölkerungswachstum sowie die zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen in vielen Teilen der Erde tun ein Übriges. Da tut privates Engagement als Ergänzung staatlichen Handelns dringend not; denn die globale Umweltkrise nimmt immer bedrohlichere Formen an
- Das Ozonloch über der Arktis und Antarktis dehnt sich unablässig weiter aus.
- Die Abholzung der tropischen Regenwälder und die Zerstörung der letzten zusammenhängenden Waldgebiete in den gemäßigten Zonen geht nahezu unvermindert weiter. · Die Ölunfälle auf den Ozeanen nehmen kein Ende.
- Die Artenvielfalt geht drastisch zurück.
- Die Förderung und der Einsatz regenerativer Energien und Maßnahmen zur drastischen Einsparung von Energie wird nicht einmal halbherzig vorangebracht.
- Trotz zahlreicher Appelle und guter Vorschläge auf vielen Konferenzen der letzten Jahre ist ein Rückgang der klimawirksamen CO2-Emissionen nicht feststellbar.
Trotz schöner Sonntagsreden und vieler Versprechungen wird von den politisch Verantwortlichen nicht nachhaltig und wirksam gehandelt.
Und dabei wird es höchste Zeit, insbesondere die Energie-, Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik schnell zu ändern und damit eine Klimapolitik zu beginnen, die diesen Namen tatsächlich verdient.
Die Deutsche Umweltstiftung hat seit ihrem Bestehen zahlreiche Natur- und Umweltschutzprojekte gefördert und zusätzlich eigene Initiativen auf den Weg gebracht. Auf dieser Internetseite finden Sie die wichtigsten unserer Aktivitäten aufgelistet und teilweise auch erläutert.
Träger der Deutschen Umweltstiftung sind eine Vielzahl von Einzelpersonen, die das Stiftungsvermögen durch einmalige Beträge langsam aufgebaut haben. Bewusst wird auf öffentliche Gelder verzichtet, um so die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wahren und ungebunden und unbeeinflusst arbeiten zu können. Die Deutsche Umweltstiftung ist also eine atypische Stiftung. Unser Konzept:
Frei von Gruppeninteressen die satzungsmäßig verankerten Aufgaben mutig und unvoreingenommen, engagiert und konsequent anzupacken und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu verwirklichen.
Wir können nur Hoffnung für unsere Kinder und Enkel haben, wenn wir selbst handeln!
Dieses Wollen hat inzwischen rund 1000 StifterInnen zusammengeführt. Sie haben erkannt, dass die Bedrohung von Natur und Umwelt und damit unserer Lebensbedingungen zwar in aller Munde ist; auf die Taten aber müssen wir nach wie vor warten.
Durch den Verzicht auf öffentliche Gelder hat sich die Deutsche Umweltstiftung in die Vielzahl privater Stiftungen und Umweltförderer eingereiht. Wir suchen die Zusammenarbeit mit diesen, mit Umweltverbänden und Bürgerinitiativen und unterstützen privates Umweltengagement, weil wir uns zukünftigen Generationen verpflichtet fühlen. Deshalb informieren wir Sie gerne über
Die Entwicklung der Deutschen Umweltstiftung seit Gründung,
- Aufbau und Ziele,
- Geförderte Projekte,
- Preise und Auszeichnungen,
- Träger der Stiftung
und nennen Ihnen Möglichkeiten zur Unterstützung unserer Arbeit.
Je mehr Bürgerinnen und Bürger die Deutsche Umweltstiftung durch Spenden und Stifterbeträge in die Lage versetzen, erfolgreiche Arbeit zu leisten, um so wirkungsvoller werden die Ergebnisse sein. Es geht dabei um nicht weniger als den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen, der Tier- und Pflanzenwelt, also unserer lebendigen Mitwelt. Dafür ist kein Beitrag zu groß und jede noch so kleine Hilfe von Bedeutung!
Gründung
Die Deutsche Umweltstiftung wurde am 31. März 1982 in Mainz von damals rund 450 Stifterinnen und Stiftern gegründet. Sie ist staatsaufsichtlich im Lande Rheinland-Pfalz genehmigt und als gemeinnützig vom Finanzamt Speyer anerkannt. Spenden sind steuerlich absetzbar. Der Sitz der Stiftung ist Germersheim am Rhein.
Neben den in der Einführung genannten Grundsätzen und Absichten ergeben sich Zielsetzung und Aufgabenstellung aus § 2 der Stiftungssatzung. Danach ist
"unmittelbarer und ausschließlicher Zweck der politisch und wirtschaftlich unabhängigen Stiftung",
zur Förderung des Umwelt- und Naturschutzes
"Aktivitäten Einzelner, von Verbänden, Vereinigungen, Instituten, Unternehmen und Forschungseinrichtungen ideell und materiell zu unterstützen, die sich durch wissenschaftliche, journalistische, literarische, künstlerische und sonstige praktische Tätigkeit, Erziehung und Bildung, Aufklärung, Beratung und Information sowie Analysen und Studien für die Verbesserung der Umweltverhältnisse und des Umweltrechts einsetzen".
Die Satzung enthält in § 2 eine weitere Aufzählung von Aufgaben, für die die Deutsche Umweltstiftung Leistungen erbringen darf.
Aufgaben
Zusammenfassend sollen die Aufgaben dargestellt werden, die die Deutsche Umweltstiftung satzungsgemäß und auf Grund von Richtlinien des Kuratoriums erfüllen soll, wenn auch bislang wegen zu geringer Finanzmittel und der ehrenamtlichen Tätigkeit aller Gremiumsmitglieder nicht alle erfüllt werden können:
1. Umwelterziehung, Bildung, Ausbildung, Fortbildung, Aufklärung und Information; je mehr Bürgerinnen und Bürger die Zusammenhänge umweltbelastender Vorgänge und die Wechselbeziehungen funktionierender Ökosysteme als Grundlage menschlichen Lebens erkennen und die Konsequenzen geschädigter oder zerstörter Biotope begreifen, um so größer sind die Chancen umweltgerechten Verhaltens.
2. Verbraucheraufklärung und Verbraucherschutz; je umweltbewusster Verbraucherinnen und Verbraucher einkaufen, Energie nutzen, mit dem hohen Gut Wasser umgehen und ihren Garten nutzen, um so weniger Umweltbelastungen wird es geben und um so gesünder ist unser aller Leben. Rinderwahnsinn (BSE) und Maul- und Klauenseuche sind warnende, aktuelle Beispiele.
3. Anerkennung und Förderung hervorragenden Einsatzes auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes durch die Auslobung von Geldpreisen.
4. Förderung von Aktivitäten im Natur- und Umweltschutz von Einzelnen, Verbänden, Vereinigungen, Instituten, Unternehmen, Bürgerinitiativen und Forschungseinrichtungen, die sich durch wissenschaftliche, journalistische, literarische, künstlerische oder sonstige praktische Tätigkeit sowie Analysen und Studien für die Verbesserung der Umweltverhältnisse und des Umweltrechts einsetzen und für die Sicherung, die Erhaltung und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, von Natur und Landschaft, ökologischer Ressourcen und Biotope eintreten.
5. Erwerb und Pflege von Grundstücken zur Stärkung des Natur- und Landschaftsschutzes.
6. Beteiligung an Umweltdiskussionen, Genehmigungsverfahren, Gesetzesinitiativen, Verbandsanhörungen; je stärker Bürgerinnen und Bürger, Umweltverbände und Umweltinstitute in die Diskussion um zukunftsorientiertes und umweltgerechtes Handeln aller gesellschaftlichen Gruppen sowie staatlicher Institutionen eingebunden werden, um so größer ist die Chance, gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, eine Aufgabe, bei der - wie wir alle wissen - noch erhebliche Defizite bestehen und noch sehr viel zu tun ist.
Die Deutsche Umweltstiftung war und ist bemüht, in diesem Sinne zu handeln, um Hoffnung zu geben, und denkt, dass sie seit ihrer Gründung 1982 vielerlei Anregungen, Anstöße, Anreize und Initiativen auf den Weg gebracht hat.
Sie weiß aber auch, dass es noch sehr viel zu tun gibt. Hierbei kommt es insbesondere auf das Zusammenspiel vieler Kräfte in unserer Gesellschaft an. Dass die Deutsche Umweltstiftung dabei vor allem auf das Engagement junger Menschen setzt, die sich einzeln oder in Gruppen mit den Themen Klima, Energie, Verkehr, Müllvermeidung, Landwirtschaft, Wasser, Abfall und Gentechnologie oder anderen mehr auch wichtigen Umweltfragen kritisch auseinandersetzen und damit zur Stärkung des Umweltbewusstseins in der Bevölkerung einen positiven Beitrag leisten, ist selbstverständlich; denn ihnen gehört die Zukunft.
Ihr Engagement zu fördern, trägt zur Entwicklung zu selbstbewussten und verantwortlichen Persönlichkeiten bei und gibt ihnen die Chance, Auf gesellschaftliche Probleme aufmerksam zu machen, aktiv zu deren Lösung beizutragen und kompetenter Partner in spezifischen ökologischen Fragen zu sein. Dafür wird sich die Deutsche Umweltstiftung einsetzen. Hierfür suchen wir Unterstützerinnen und Unterstützer und Partnerinnen.und Partner.
Um anders handeln zu können, müssen wir anders denken lernen!
Wir können nur Hoffnung haben, wenn wir selbst handeln!
Darum unterstützen Sie die Deutsche Umweltstiftung durch Ihre Spende.
Gremien der Stiftung
Unter dem Link "Personalien" finden Sie mehr in Text und Bild über die Mitglieder unserer Stiftungsgremien.
Vorstand
- Andrea Fritz, Diplom-Übersetzerin
- Hans Günter Schumacher, Bundesbeamter i.R., Stellvertretender Vorsitzender
- Jörg Sommer, Sozialwissenschaftler, Journalist und PR-Berater, hauptberuflich Schriftsteller, Vorsitzender Deutsche Umweltstiftung
Kuratorium
- Mark vom Hofe, Journalist, Vorsitzender des Kuratoriums
- Rainer Beeretz, Rechtsanwalt, Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums
- Melanie Bilz, Diplom-Ingenieurin für Landschaftsplanung
- Markus Duscha, Diplom-Ingenieur, Politik- und Organisationsberatung zum Umweltschutz
- Joana Emetz, Liedermacherin, Komponistin, Sängerin
- Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake, Physikerin
- Alice Gempfer, Diplom-Sozialpädagogin
- Dr. Rainer Grießhammer, Diplom-Chemiker, stellvertretender Geschäftsführer des Öko-Instituts, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung "globale Umweltveränderungen"
- Prof. Wolf-Dieter Hasenclever, Honorarprofessor für angewandte Wirtschaftsethik und Nachhaltigkeit am Baltic Sea College, Güstrow, Schwerin und Potsdam
- Dr. Hans-Jochen Luhmann, Leiter Grundsatzfragen im Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie
- Dr. Ing. agr. Peter Markus, Studienleiter und Koordinator der Evangelischen Akademie Institut für Kirche und Gesellschaft
- Dr. Reinhard Piechocki, Diplom-Biologe
- Prof. Bernd Siebenhüner, Ökologische Ökonomie, Politikwissenschaft, Volkswirtschaft an der Universität Oldenburg
- Prof. em. Dr. Dr. h.c. Udo Ernst Simonis, Ökonom
Die Kuratoriumsmitglieder werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die übrigen Gremiumsmitglieder alle drei Jahre.
Die Arbeiten der Deutschen Umweltstiftung werden ausschließlich ehrenamtlich geleistet. Die Finanzierung erfolgt aus Erträgen des relativ geringen Stiftungsvermögens, aus der Zuweisung von Bußgeldern und vorwiegend aus Spenden. Hierzu erfahren Sie mehr unter dem Link "Spenden". Falls Sie die Deutsche Umweltstiftung durch eine Spende unterstützen möchten, können Sie dies auch durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung tun. Diese finden Sie unter "Spenden/Einzugsermächtigung"! Die Zusendung erfolgt per E-Mail!
Satzung der Deutschen Umweltstiftung
Beschlossen am 31. März 1982 durch die Gründungsversammlung in Mainz. Staatsaufsichtlich genehmigt durch die Bezirksregierung Rheinhessen- Pfalz, Neustadt a.d.Weinstraße, am 15.7.82, veröffentlicht im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz Nr. 30, S. 740, vom 2.8.82; geändert durch Beschlüsse des Kuratoriums vom 29.4.83 und schriftlich im Umlaufverfahren im November 1991, genehmigt durch die Kreisverwaltung Germersheim am 2. und 23. März 1992, Az.: 1-950-01; veröffentlicht im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz vom 1.6.92, Nr. 19, S. 48, geändert schriftlich im Umlaufverfahren zwischen dem 10. und 27. Februar 2003, genehmigt durch die Kreisverwaltung Germersheim mit Schreiben vom 18.3.03 - Az.: 1/950, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 11, vom 31.3.03, S. 679. Letztmalig geändert in den Umlaufverfahren vom 30. April bis 15. Mai 2009 und 5. bis 12. Oktober 2009, genehmigt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 25.03.10 – Az. 15678-97/23.
§ 1 (Name, Sitz)
Die Stiftung hat den Namen „Deutsche Umweltstiftung“. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Germersheim.
§ 2 (Zweck der Stiftung)
Unmittelbarer und ausschließlicher Zweck der politisch und wirtschaftlich unabhängigen Stiftung ist es, zur Förderung des Umweltschutzes Aktivitäten Einzelner, von Verbänden, Vereinigungen, Instituten, Unternehmen und Forschungseinrichtungen ideell und materiell zu unterstützen, die sich durch wissenschaftliche, journalistische, literarische, künstlerische oder sonstige praktische Tätigkeit, Erziehung und Bildung, Aufklärung, Beratung und Information sowie Analysen und Studien für die Verbesserung der Umweltverhältnisse und des Umweltrechts einsetzen und für die Sicherung, die Erhaltung und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, von Natur und Landschaft, ökologischer Ressourcen und Biotope eintreten.
Der satzungsmäßige Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch Koordination, Vergabe, Förderung und Initiierung von
- Forschungsaufträgen und wissenschaftlichen Arbeiten, die dem Umweltschutz verpflichtet sind,
- Veranstaltungen und wissenschaftlichen Modellvorhaben, die einer stärkeren Berücksichtigung der Lebensverträglichkeit bei der Gestaltung des technisch industriellen Fortschritts dienen,
- Projektstudien, die den Zusammenhang zwischen Umweltschutz, Entwicklungshilfe und Friedensforschung klären und die der Analyse von die Umweltpolitik beeinträchtigenden juristischen und strukturpolitischen Hindernissen dienen,
- alternativen Ideen für den technischen und sozialen Umweltschutz sowie neuer Möglichkeiten umweltgerechten Lebens,
- Umweltverträglichkeitsprüfungen, umweltgerechten Planungen, Innovationen und Analysen,Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landschaftsplanung,
- Schriften zur Verbreitung von Umweltinformationen sowie Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit.
§ 3 (Geschäftsjahr)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4 (Vermögen)
Das Anfangsvermögen der Stiftung beträgt DM 137.000,--. Die zur Erfüllung des Stiftungszwecks erforderlichen Mittel werden aufgebracht
- aus den Erträgnissen des Grundvermögens der Stiftung,
- aus finanziellen Zuwendungen, soweit diese nicht ausdrücklich zur Stärkung des Grundvermögens bestimmt sind,
- aus sonstigen Zuwendungen.
Das Grundstockvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Die Stiftung darf Mittel Dritter annehmen, soweit dadurch die Unabhängigkeit ihrer Arbeit nicht gefährdet wird. Über die Annahme entscheidet das Kuratorium.
§ 5 (Gemeinnützigkeit)
Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke (§§ 51 ff. der AO, § 10 b EStG). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftung darf keine Person durch Ausgaben oder Zuwendungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
§ 6 (Organe der Stiftung)
Die Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Doppelmitgliedschaften sind nicht möglich.
§ 7 (Vorstand)
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen, die für die Dauer von drei Jahren vom Kuratorium gewählt werden. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand hat bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens die vom Kuratorium festgelegten Grundsätze und Richtlinien zu beachten. Eine Wiederwahl oder vorzeitige Abberufung aus wichtigem Grund ist möglich. Sie erfolgt ebenfalls durch das Kuratorium. Scheiden Vorstandsmitglieder vorzeitig aus, muss das Kuratorium eine Nachwahl durchführen. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers im Amt. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Der Vorstand kann zur Erledigung von Aufgaben hauptamtliche Kräfte einstellen.
§ 8 (Kuratorium)
Das Kuratorium besteht aus mindestens neun und höchstens fünfzehn Einzelpersonen, die auf die Dauer von sechs Jahren gewählt werden. Die Wahl erfolgt durch die Mitglieder des Kuratoriums. Organisationen im Sinne von § 2 Satz 1 dieser Satzung können nur mittelbar und dürfen nur mit einem Vertreter dem Kuratorium angehören. § 7, Sätze 5-8, gelten entsprechend, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.
Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter berufen Sitzungen des Kuratoriums mindestens einmal jährlich ein. Sitzungen sind ferner anzuberaumen, wenn dies mindestens 1/3 der Kuratoriumsmitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teil.
Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie können auch schriftlich im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.
Einladungen müssen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher erfolgen.
Dem Kuratorium obliegen folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstandes,
- Beschluss über den jährlichen Wirtschaftsplan der Stiftung,
- jährliche Prüfung der Verwaltungsrechnung,
- Entlastung des Vorstandes,
- allgemeine Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Vorstandes,
- Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für die Verwaltung des Stiftungsvermögens,
- die Behandlung von Angelegenheiten, in denen sich das Kuratorium die Entscheidung vorbehalten hat.
Das Kuratorium gibt sich und dem Vorstand eine Geschäftsordnung.
§ 9 (entfallen)
§ 10 (Satzungsänderung, Auflösung, Aufhebung, Vermögensanfall)
Diese Satzung kann durch Beschluss des Kuratoriums mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Der Stiftungszweck darf nicht geändert werden. Der Beschluss ist der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Er wird erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam.
Die Auflösung der Stiftung ist nur mit 4/5-Mehrheit aller Stimmen der Kuratoriumsmitglieder möglich. Die Stiftung kann nur durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne von § 87, Abs. 1 BGB aufgehoben werden. Das gleiche gilt für eine Zweckänderung.
Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall ihres Zwecks fällt das Vermögen der Stiftung an die „Michael Succow Stiftung zum Schutz der Natur“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Umweltschutzes zu verwenden hat.
§ 11 (Staatsaufsicht)
Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des Landes Rheinland-Pfalz gemäß den Vorschriften des Stiftungsgesetzes vom 22.4.66 in der jeweils geltenden Fassung.
§ 12 (Inkrafttreten)
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.
