Flugplatzausbau verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht
Verkehrslandeplatz Speyer, Verhandlung am OVG Koblenz beginnt
Presseinformation, 15. Mai 2009
Mainz. Koblenz. Ab Montag werden am Oberverwaltungsgericht Koblenz die Klagen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. und des Vorsitzenden der „Bürgerinitiative Lebensqualität statt Flugplatzausbau Speyer e.V.“, Willi Weinerth, gegen die Verlängerung der Landebahn des Verkehrslandeplatzes Speyer verhandelt. In seiner Klageschrift wirft der BUND den Genehmigungsbehörden vor, dass gegen zahlreiche Vorschriften des Europäischen Naturschutzrechts verstoßen wurde. Roland Kirsch aus dem BUND-Landesvorstand erklärt: „Die Auswirkungen des Vorhabens auf Fauna und Flora im Auwald südlich des Verkehrslandeplatzes wurden vom Betreiber viel zu oberflächlich untersucht und die Eingriffe verharmlost.“
Der BUND gibt der Verlängerung der derzeitigen Landebahn von knapp 1.200 Metern auf 1.677 Meter keine Aussicht auf Realisierung, da auch kein öffentliches Interesse für diese Maßnahme bestehe. Derartige Investitionen in kleinere Flughäfen sind unnötig und fügen wettbewerbsfähigen Konkurrenten wirtschaftlichen Schaden zu. Erst ab einer Größe von rd. 500.000 Passagieren können Flughäfen wirtschaftlich arbeiten. Die kleinen Flughäfen kannibalisieren sich gegenseitig und betreiben einen unheilvollen Subventionswettlauf um Steuergelder.
Hinzu kommt eine als äußerst kritisch zu bewertende Sicherheitslage. „Am bestehenden Flugplatz ist es bereits zu vier Abstürzen gekommen, drei davon mit tödlichem Ausgang. Durch die Verlängerung der Landebahn erhöhen sich diese Risiken noch, zumal auch in Zukunft der Landplatz nur im Sichtflug angeflogen werden kann. Ein Instrumentenlandeanflug ist in Speyer aus technischen Gründen nicht möglich.“ erklärt Willi Weinerth von der Bürgerinitiative. Weitere Gefahrenpotenziale liegen in den chemischen Fabrikationsanlagen der Firma Haltermann Speyer GmbH und einem Tanklager. Diese sind als Störfallbetriebe nach der Seveso-II-Richtlinie einzuordnen. Auf 27 ha gibt es 56 unterschiedliche Tanks mit einem Fassungsvermögen von 800.000.000 Litern. Von dem Vorhaben geht auch eine nicht zu unterschätzende Bedrohung für das Weltkulturerbe Speyrer Dom aus, weil sich seine Osttürme innerhalb der Einflugschneise befinden. „Das etwa 8 Flugsekunden entfernte AKW Philippsburg, dessen Block I nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert ist, stellt einen ganz besonderen Gefahrenpunkt dar.“ ergänzt Bürgermeister Büchner, dessen Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen die Klagen unterstützt.
Die Kläger bemängeln die mangelhafte Suche nach Alternativen. „Bereits im Raumordnungsverfahren wurden nur Alternativstandorte auf rheinland-pfälzischer Seite geprüft, obwohl der Verkehrslandeplatz der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar dienen soll. Das ist ein Widerspruch und ein Fehler im Planfeststellungsbeschluss“ meint dazu der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Till Bannasch aus Freiburg, der gemeinsam mit seinem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber den BUND und Willi Weinerth vor Gericht vertritt.
Nicht unerheblich sind die Eingriffe in die Natur, vor allem auf der Halbinsel Horn, wo in der neuen Einflugschneise die über hundert Jahre alten Stieleichen eines besonders geschützten Hartholzauenwaldes „zur Herstellung von Hindernisfreiheit“ einfach geköpft werden sollen. „Hartholzauenwälder sind bundesweit eingestuft unter der Kategorie ‚von vollständiger Vernichtung bedroht’. Die Umschreibung ‚Umbau’ des Auwaldes verniedlicht den Eingriff in den äußerst wertvollen Lebensraum und ist ein klarer Verstoß gegen EU-Naturschutzrecht“ erklärt Rechtsanwalt Dr. Lieber, der Experte im Naturschutzrecht ist und auch für einige Gemeinden gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens klagt. Auch wenn „nur“ die Baumkronen der den Auwald prägenden Alteichen gekappt werden sollen, wird ein verwüsteter und völlig veränderter Wald zurück bleiben. Der BUND verweist hierzu auf seine Erfahrungen beim Ausbau der Flugplätze Hahn und Ramstein. Dort kann sich jeder ein Bild davon machen, wie ein Wald nach solchen Baumaßnahmen aussieht. Grauspecht, Mittelspecht, Beutelmeise, Eisvogel, Bechsteinfledermaus und Hirschkäfer werden erheblich beeinträchtigt. Auch Auswirkungen auf Wasservögel und wertvolle Wiesenbereiche werden vom BUND in der Klageschrift angeführt.
Der BUND Rheinland-Pfalz sieht sich für die bevorstehenden drei Verhandlungstage bestens gerüstet. Neben den Rechtsanwälten unterstützt der Biologe Dr. Matthias Schreiber den Verband als Sachbeistand. Er hat die Gutachten der Ausbaubefürworter überprüft und zahlreiche Fehler aufgedeckt, die gerügt wurden und nun vor Gericht verhandelt werden.
Für Rückfragen:
Dr. Bernhard Braun, 0621 5294080 bzw. 0177-4638793
Roland Kirsch, 06232 77137
Dr. E. Manz 06131 62706-0 bzw. 0151 12273866
Die Deutsche Umweltstiftung, Germersheim, stellt sich in vollem Umfang hinter die Argumentation der vorstehenden Pressemitteilung des Bund für Umwelt- und Naturschutz Rheinland-Pfalz e. V. und verweist zusätzlich auf die derzeit sehr schwierige wirtschaftliche Situation und deren Auswirkungen in den kommenden Jahren (hohe Steuerausfälle für Gemeinden, Bundesländer und den BUND. Da sollten sich die für Finanzen Verantwortlichen sehr genau überlegen, ob sich die Ausgaben für eine Verlängerung der Landebahn am Speyerer Flugplatz für unsere Region Südpfalz/Nordbaden wirklich rechnen. Eine Kosten-Nutzen-Analyse unabhängiger Experten wäre da sehr hilfreich. Und natürlich gibt es angesichts der zu erwartenden hohen Steuerausfälle wichtigere Vorhaben, die tatsächlich dem Wohle der Bevölkerung dienen.
Gez. Hans Günter Schumacher
